Zuschussleistungen

ZUSCHUSSLEISTUNGEN


Nachfolgend mögliche Zuschussleistungen, im Rahmen des Betreuungsvertrags. Die Übersicht stellt nur einen Auszug dar und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Für Rückfragen können Sie sich an uns wenden, wir werden Ihnen die notwendigen Unterlagen und Infos gerne zur Verfügung stellen und Ihnen entsprechende Anträge bestätigen, sofern die zuständigen Ämter dies benötigen.

Über den folgenden Button gelangen Sie zur

Online-Beantragung von Beitragszuschüssen

Abteilung 510230 Kindertagesstätten der Stadt Wiesbaden Gebühren und Elternbeitragszuschüsse

Geschwister-

beitragsreduzierung

Einkommensunabhängiger Zuschuss


Die Geschwisterbeitragsreduzierung ist eine freiwillige und einkommensunabhängige Leistung der Landeshauptstadt Wiesbaden.


Der Zuschuss erfolgt auf Antrag. Es gilt der Eingangsmonat des Antrags im Amt für Soziale Arbeit.


Bezuschusst wird maximal in Höhe der für die jeweilige Betreuungsform geltenden Zuschusshöhe analog des städtischen Beitrags.


Wer ist anspruchsberechtigt?


  • Eltern, die mindestens zwei Geschwisterkinder zeitgleich in einer anerkannten Kindertageseinrichtung betreut haben.
  • Beide Geschwisterkinder müssen einen kostenpflichtigen Betreuungsplatz haben.

Betreuungsplatz-

Zuschuss

Einkommensabhängiger Zuschuss


Ein Zuschuss zu den Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ist abhängig von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sowie Ihrer familiären Situation.


  • Anspruchsberechtigte sind Eltern, die mindestens ein Kind in einer anerkannten Kindertageseinrichtung betreut haben.
  • Ein Zuschuss mit Überprüfung des Einkommens kann nur auf Antrag gewährt werden.
  • Es gilt das Eingangsdatum des Antrags im Amt für Soziale Arbeit. Eine rückwirkende Bezuschussung ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Dem Antrag sind alle erforderlichen und entscheidungsrelevanten Unterlagen beizufügen.
  • Sie erhalten einen Zuschuss bis max. in Höhe des für die jeweilige Betreuungsform geltenden städtischen Monatsbeitrags. Wir überweisen direkt auf das Konto des Trägers der Einrichtung

BuT - Mittagessen-

Zuschuss

Einkommensabhängiger Zuschuss


Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte deren Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schulkinderbetreuung und der Kindertagespflege betreut werden und die


  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
  • Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten. 

Information zu Aussetzung und Rückerstattung von Beiträgen:


Sobald Sie uns einen Bescheid, über die Bezuschussung von Betreuungsbeiträgen und/oder die Mittagsverpflegung vorlegen, werden wir die Ihnen in Rechnung zu stellenden Kosten entsprechend reduzieren bzw. aussetzen. Dies geschieht ab Datum der Vorlage eines Bescheids.


Im Falle der Bescheid rückwirkend greift, werden Ihnen die schon abgebuchten Beträge selbstverständlich zurückerstattet. Die Bearbeitung von Erstattungen und Rechnungskorrekturen erfolgt zum Ende des laufenden Monats, mit dem regulären Zahllauf der Betreuungsbeiträge.


Für die Verlängerung der Zuschussbescheide sind allein die Leistungsempfänger verantwortlich. Bitte bedenken Sie, dass es gewisse Bearbeitungszeiten bei den Ämtern der Stadt Wiesbaden gibt. Das Beitragssystem des FOSS erstellt automatisch die monatlichen Rechnungen für die Betreuungsbeiträge. Bei abgelaufenen Zuschussbescheiden erhalten Sie die jeweils fälligen Summen in Rechnung gestellt und Ihrer Bank wird ein Lastschrifteinzug  vorgelegt.


Nichteingelöste Lastschriftaufträge von Ihrer Bank führen zu Rücklastschriftgebühren, die dem FOSS in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren müssen wir an Sie weitergeben. Sie können dies vermeiden, indem Sie Ihre Zuschussanträge rechtzeitig stellen.


Share by: